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Land und Kommunale Spitzenverbände stellen „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“ vor

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und der Celler Landrat Klaus Wiswe als Präsident des Niedersächsischen Landkreistages für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände haben am Montag (heute) in Hannover das „Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen“ vorgestellt. In dem Konzept werden grundsätzliche Leitgedanken der Zusammenarbeit von Land und Kommunen, die sich zu einer „Bildungsregion“ entwickeln möchten, beschrieben. Der Begriff „Bildungsregion“ bezeichnet eine auf einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt, einen Kommunalverband besonderer Art oder auf eine landkreisübergreifende Kooperation bezogene Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich.

„Unser gemeinsames Rahmenkonzept für Bildungsregionen ist auch ein Symbol für die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen für ein hochwertiges, qualitätsvolles Bildungsangebot vor Ort. Wir nehmen in dem Konzept das gesamte Spektrum der Bildungsangebote für die Menschen von 0-99 in den Blick – und berücksichtigen gleichzeitig die regionalen Besonderheiten und individuellen Zielsetzungen der einzelnen Kommunen. Das ist ein sehr vielversprechender Ansatz, den wir mit zusätzlichen Mitteln aus der Zukunftsoffensive Bildung voller Überzeugung unterstützen“, sagte Kultusministerin Heiligenstadt.

Landrat Wiswe stellte heraus, dass Bildungsregionen kommunale Initiativen sind. Sie haben sich entwickelt aus der Erkenntnis, dass es gerade auf kommunaler Ebene über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinaus gelingen kann, den „Standortfaktor Bildung“ in verschiedenster Hinsicht gewinnbringend für eine Region voranzutreiben. „Jeder kommunalen Initiative soll auch zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, sich nach den Vorstellungen vor Ort aufzustellen. Dies war uns ein grundlegendes Anliegen, das im Rahmenkonzept berücksichtigt wurde. Hierin sehen wir den entscheidenden Ansatz für den Erfolg einer Bildungsregion.“

In Bildungsregionen arbeiten Land und Kommunen inhaltlich auf Augenhöhe eng zusammen, die bestehenden Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse bleiben erhalten. Diese Art der Kooperation ist freiwillig und beruht auf der Überzeugung, einen Mehrwert für die Region zu erzielen. In diesem Schuljahr werden bereits 17 Bildungsregionen vom Land Niedersachsen gefördert, mindestens weitere sechs Bildungsregionen gehen im nächsten Schuljahr an den Start.

Bildungsregionen in Niedersachsen verfolgen das Ziel, durch ein abgestimmtes Bildungsangebot möglichst viele Menschen bestmöglich bei der Entwicklung einer erfolgreichen Bildungsbiografie zu unterstützen. Dabei sollen sich alle Bildungsakteure vernetzen und die spezifischen Potenziale eine Region fördern und mögliche Schwächen beheben. Die Bildungsregionen sollen hierbei eigene Schwerpunkte setzen, zum Beispiel im Bereich der frühkindlichen Bildung, beim Übergang Schule - Beruf oder bei der Umsetzung der Inklusion. Den Schulen kommt bei der Vernetzung von Bildungsakteuren in einer Region eine besondere Bedeutung zu, weil der Schulbesuch verpflichtender Bestandteil einer jeden Bildungsbiografie ist. Land und Kommunen versprechen sich von der koordinierten Netzwerkarbeit positive Synergien für die Bildungslandschaft vor Ort.

Die Einrichtung einer Bildungsregion wird zwischen einer Kommune und dem Land Niedersachsen auf kommunale Initiative hin vereinbart – Bildungsregionen liegen in diesem Sinne in kommunaler Zuständigkeit. Das Land unterstützt die Kommunen und beteiligt sich an der Entwicklung und Gestaltung einer Bildungsregion durch die Abordnung einer Lehrkraft, in der Regel bis zur Hälfte der jeweils maßgeblichen Regelstundenzahl. Aufgabe dieser Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren ist es unter anderem, schulische Erfahrungen in die bildungsregionale Arbeit einzubringen. Das Unterstützungsangebot durch Lehrkräfte vor Ort wird von der Landesregierung schrittweise vervierfacht, so dass im Jahr 2017 insgesamt eine Förderung in Höhe von rund 2 Millionen Euro jährlich möglich sein kann. Zusätzlich unterstützt und berät das Land noch durch andere Leistungen, beispielsweise durch Dezernentinnen oder Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde, die im koordinierenden Gremium der jeweiligen Bildungsregion mitwirken. Die Kommunen richten regionale Geschäftsstellen ein und sichern die Arbeitsfähigkeit ab. Außerdem etablieren die Kommunen ein koordinierendes Gremium, in dem die Ziele der Bildungsregion entwickelt und Wege der Umsetzung beschlossen werden. Auch kümmern sich die Kommunen um die Evaluation der erzielten Ergebnisse.

„Die Entwicklung einer Bildungsregion stellt sich auch in finanzieller Hinsicht als große Herausforderung für die jeweiligen Träger dar. Sie kann jedoch nur dann bewältigt werden, wenn in der Konsequenz auch die notwendigen Mittel und Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Einbringung einer halben Lehrerstelle in den Umsetzungsprozess ist ein wertvoller Beitrag, aber allein nicht hinreichend“, stellte Landrat Wiswe die kommunale Sicht dar. Da ohne hinreichende Datenbasis eine vertiefte Ermittlung des Unterstützungsbedarfs durch die Bildungsregion nicht möglich ist, forderte er für diese Zwecke die Eröffnung einer breiteren personenbezogenen Datenerhebung und -verarbeitung durch die Kommunen.

Kultusministerin Heiligenstadt betonte: „Gute Bildungsangebote sind harte Standortfaktoren für die Attraktivität und Stärke unserer Regionen – und das Land kann nur so stark sein wie seine Regionen. Daher ist es mir sehr wichtig, die Kommunen in ihrem vielfältigen Engagement für beste Lernbedingungen vor Ort auf Augenhöhe zu unterstützen. Bildungsregionen können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.“
Rahmenkonzept Bildungsregionen Bildrechte: MK

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Präsident des Niedersächsischen Landkreistages Klaus Wiswe

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2015
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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