Niedersachsen setzt „Rahmenkonzept Inklusive Schule“ um – Heiligenstadt: „Meilenstein für erfolgreiche Arbeit mit heterogener Schülerschaft“
Mit der Umsetzung des „Rahmenkonzepts Inklusive Schule“ wird die Inklusion an Niedersachsens Schulen organisatorisch und pädagogisch weiterentwickelt. Unter anderem wird im Jahr 2017 mit dem flächendeckenden Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungssystems zur Umsetzung der inklusiven Schule begonnen. Außerdem wird es einen neuen Erlass „Die Arbeit in der inklusiven Schule“ geben, wie die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt am (heutigen) Donnerstag in Hannover mitgeteilt hat. „Wir haben bei der inklusiven Schule alle Kinder und Jugendlichen im Blick: Kinder mit Behinderungen, Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und die Begabtenförderung. Bei der inklusiven Schule geht es darum, jeder Schülerin und jedem Schüler in einer heterogenen Schülerschaft gerecht zu werden. Das ist das Grundverständnis unseres Rahmenkonzeptes“, sagte Heiligenstadt.
In dem „Rahmenkonzept Inklusive Schule“ werden die Handlungsfelder für eine zukünftige Ausgestaltung der inklusiven Schule identifiziert und zusammengeführt, erläuterte Heiligenstadt: „Ich bin mit dem Start der Inklusion durchaus zufrieden, weil die Inklusion von den Eltern angenommen wird und es in vielen Schulen zur Normalität geworden ist, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen“, so die Kultusministerin. „Mir war aber auch immer bewusst, dass es auch noch Nachsteuerungsbedarf gibt. Mit dem Rahmenkonzept gehen wir jetzt Schritt für Schritt weiter in dem komplexen Prozess der Inklusion und machen uns sozusagen an den Feinschliff.“
Neben Informationen zu den rechtlichen Vorgaben und über die Ausstattung mit Ressourcen werden Fragen des Personaleinsatzes, der Fortbildung und Beratung sowie von Schulentwicklung und Unterricht in dem Rahmenkonzept zusammengebunden.
Das „Rahmenkonzept Inklusive Schule“ sieht vor, die „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ ab dem Jahr 2017 nach und nach flächendeckend in ganz Niedersachsen einzurichten. Pro Jahr sollen zirka zehn neue RZI in Landkreisen oder kreisfreien Städten gegründet werden. Spätestens zum Schuljahr 2020/2021 sollen dann in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die neuen RZI bereitstehen.
Die ersten „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren inklusive Schule“ nehmen bereits zu Jahresbeginn 2017 in Form von Planungsgruppen die Arbeit auf. In den Planungsgruppen, welche die Errichtung von RZI vorbereiten, werden in der Regel jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter von Förderschulen und allgemeinen Schulen sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Schulträger zusammenarbeiten. Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und Schülerinnen und Schüler können die Planungsgruppe erweitern. Nach der halbjährigen Planungsphase steht ein RZI den Schulen dann im Regelbetrieb zur Verfügung. In dieser halbjährigen Taktung von Planungs- und Gründungsphase soll nach dem „Rahmenkonzept Inklusive Schule“ die flächendeckende Gründung der RZI schrittweise erfolgen.
Heiligenstadt fasste den „Start-Up“ zum Aufbau der RZI so zusammen: „Dieses Konzept haben wir anderthalb Jahre mit den Verbänden und Inklusionsexpertinnen und –experten ausführlich diskutiert. Dabei gab es eine große Zustimmung, gerade weil wir die sonderpädagogische Expertise mit diesem Ansatz stärken und gleichzeitig deutlich machen: Inklusion ist Aufgabe aller Lehrkräfte und auch aller Schulformen und der Schulträger. Diese Überzeugungen spiegeln sich im Rahmenkonzept deutlich wider. Wir arbeiten daran, immer besser zu werden und die Inklusion weiterzuentwickeln. So gestalten wir einen Prozess, von dem alle Kinder und Jugendlichen letztendlich profitieren können, mit all ihren Stärken und Schwächen. Das Rahmenkonzept ist ein Meilenstein, um dieses Ziel zu erreichen.“
Hintergrund:
Die Niedersächsische Landesregierung begleitet die schulische Inklusion mit umfangreichen Ressourcen und einer deutlich gestiegenen Personalausstattung: Für die Umsetzung der inklusiven Schule und Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land im laufenden Haushaltsjahr 2016 rund 265 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 sind für die Umsetzung der Inklusion rund 1,32 Milliarden Euro eingeplant. Für 1015 zusätzliche Lehrerstellen und Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund 370 Millionen Euro im Kultusetat bis 2020 vorgesehen. Außerdem wurde der Ansatz für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen um 60 Prozent erhöht, so dass hier 8 Millionen Euro für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehen. Zusammengerechnet investiert die Niedersächsische Landesregierung damit von 2016 - 2020 insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro in die inklusive Schule.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.11.2016
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
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