Rede der Nieders. Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu TOP 2 a der LT-Sitzung am 03.05.2023 - Akt. Stunde: Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 19-1267
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
eine schulgeldfreie Ausbildung ist ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel in pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen entgegenzuwirken. Sie ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein für eine gebührenfreie Bildung, die ohne finanzielle Hürden für jede und jeden auf hohem Qualitätsniveau zugänglich ist.
Ich freue mich daher außerordentlich, dass auf Wirken der Regierungsfraktionen die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufen nun bereits zum kommenden Schuljahr 2023/2024 vollständig umgesetzt werden kann – und zwar für alle Schülerinnen und Schüler. Das ist, sehr geehrte Damen und Herren, ein ganz wichtiges Signal!
Die Berufe Heilerziehungspflege, Heilpädagogik, Pharmazeutisch-technische Assistenz, Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister, Diätassistenz sowie Orthoptistinnen und Orthoptisten werden in den jeweiligen gesetzlichen Förderanspruch einbezogen. Dies geschieht zum einen im Gesundheitsfachberufegesetz in Verantwortung des Sozialministeriums und zum anderen im Niedersächsischen Schulgesetz in Verantwortung des Kultusministeriums.
Die Schulgeldfreiheit wird damit in Sozial- und Kultusministerium im Gleichklang vollzogen, wie es auch bereits 2022 für die Pflegeassistenz und die sozialpädagogischen Berufe erfolgt ist. Für die gute Zusammenarbeit darf ich mich an dieser Stelle bedanken.
Anrede,
durch die Änderung des Schulgesetzes setzen wir die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungsberufe in der Heilpädagogik und der Heilerziehungspflege auf Seiten des Kultusministeriums um.
Die Fachschulen für Heilerziehungspflege leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften in der Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Nachdem sie beim Ausbau der Schulgeldfreiheit zum Schuljahr 2022/2023 noch nicht berücksichtigt werden konnten, kann diese Lücke nun geschlossen werden.
Im aktuellen Schuljahr würden rund 1.180 Personen von der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege und der Heilpädagogik profitieren – neben den rund 5.790 Schülerinnen und Schülern in den sozialpädagogischen Berufen und der Pflegeassistenz.
Für sie und die zukünftigen Schülerinnen und Schüler ist die Schulgeldfreiheit eine große Unterstützung.
Anrede,
mit der Schulgeldfreiheit für die noch ausstehenden pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Berufe wird ein zentrales Anliegen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen nun vollständig umgesetzt und ein wichtiges Versprechen an die Verbände, an die Träger und die Schülerinnen und Schüler eingelöst.
Allen, die daran mitgewirkt haben, ein herzliches Dankeschön. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, den wir alle hier miteinander im Sinne der Schülerinnen und Schüler sehr begrüßen.
Vielen Dank!
Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.05.2023
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher