Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Situation der Schulen und Kindertagesstätten auch für die kommenden Herbst- und Wintermonate sehr genau im Blick. Wie sich die Zahlen der grippalen Infekte und der COVID-19-Infektionen im Herbst entwickeln werden, kann von uns allen niemand vorhersagen. Wir werden auch weiterhin Infektionsschutz, das Recht auf Bildung und den Anspruch auf Betreuung miteinander in Einklang bringen.
Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern im Unterricht und auch bei den Kindern in den Kindertagesstätten kommt anderen Hygieneschutzmaßnahmen wie z. B. der Lüftung von Räumen eine besondere Bedeutung zu. Wir haben unseren Schulen daher mit dem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 05.08.2020 angepasste Hinweise insbesondere zur Lüftung an die Hand gegeben.
Ebenso haben wir zur Vorbereitung auf die Schnupfen- und Grippezeit auf der Internetseite des Kultusministeriums Hinweise für die Erziehungsberechtigten veröffentlicht. Wir haben noch einmal klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens, wie zum Beispiel nur Schnupfen oder leichter Husten, die Schule und auch die Kindertagesstätte besucht werden kann. Dies gilt auch bei chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Heuschnupfen oder Pollenallergien. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen richten sich hier nach denselben Regeln, die mein Haus eng und fortwährend mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt abstimmt. Zur Information aller Beteiligten haben wir weitere Materialien in Vorbereitung.
Der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch der Schutz unserer Schulleitungen, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen sowie aller Beschäftigten in den Kindertagesstätten steht für uns an erster Stelle.
Für den Fall, dass sich die Infektionslage deutlich verschlechtert, haben wir uns bereits in den Sommerferien entsprechend vorbereitet. Wir sind in einem solchen Fall auch regional jederzeit handlungsfähig, sei es durch das Szenario B mit Schulen im Wechselmodell und einer Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Im schlimmsten Fall wäre ein Wechsel in Szenario C mit dem ausschließlichen Lernen zu Hause erforderlich. Gegenwärtig haben wir lokale bzw. regionale Ereignisse, die bislang nicht dazu führen, dass wir auf Landesebene eine Veranlassung sehen, aus dem eingeschränkten Regelbetrieb in das Szenario B zu wechseln. Auch diese Position wird regelmäßig eng mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.
Zusätzlich können sich bis zu den Herbstferien in Erweiterung unserer Teststrategie, welche z. B. die Kita-Beschäftigten umfasst, rund 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenfrei, anlassunabhängig, symptomfrei und freiwillig bis zu zweimal auf SARS-CoV-2 testen lassen. Dies ist für uns ein weiterer Baustein zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden der Schulbeschäftigten im Land Niedersachsen. Zusätzlich erhoffen wir uns hiervon weitere empirische Erkenntnisse.
Auch die Situation der Schülerbeförderung wird mit Blick auf die kommenden Wintermonate sehr genau analysiert. Hierzu stehen wir in regelmäßigem Austausch mit den verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrsgesellschaften und der Kommunalen Spitzenverbände. Die Verkehrsunternehmen führen die täglichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Lüftungsmaßnahmen eigenständig und eigenverantwortlich durch. In Abstimmung mit den Trägern der Schülerbeförderung und unter Beteiligung der Eltern- und Schülervertretungen kann vor Ort eine flexible Ausgestaltung des Unterrichtsbeginns organisiert werden.
Mit Blick auf den Bereich der frühkindlichen Bildung können wir heute festhalten: Der Regelbetrieb in Zeiten von Corona ist gut angelaufen. Von Gruppen- und Einrichtungsschließungen ist derzeit erfreulicherweise nur eine geringe Anzahl von Kitas betroffen.
Die Landesregierung ist in regelmäßigem Austausch und unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen durch umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landesjugendamtes sowie umfängliche Materialien, Konzepte und Handlungsempfehlungen, die den Einrichtungsträgern konkrete Leitlinien für die Umsetzung des Infektionsschutzes an die Hand geben.
Auch in den Horten ist der bereits genannte Rahmen-Hygieneplan maßgeblich. Anders als im schulischen Kontext stellt die Betreuung für Schulkinder in Horten ein pädagogisches Angebot bereit, welches freizeitpädagogische Aspekte in den Vordergrund stellt. Der Hort ist vielmehr in einen Kontext mit anderen freizeitpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe oder des Vereinswesens zu setzen. Ebenso wie im Hort wird auch dort das schulische Kohortenprinzip nicht übernommen.
Das dahinterliegende Credo aber lautet: Beide Systeme – Schule wie Jugendhilfe – haben jeweils für sich den bestmöglichen Infektionsschutz unter Gewährleistung größtmöglicher Normalität sicherzustellen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung in Kitas und Schulen mit Blick auf den Herbst, wenn die Zahl der grippalen und Corona-Infekte deutlich ansteigt und eine dauerhafte Durchlüftung und der Aufenthalt draußen zugunsten des Infektionsschutzes nicht mehr funktionieren?
Mit unserem Drei-Szenarien-Modell sind wir für alle denkbaren Entwicklungen umfassend vorbereitet. Wir werden die Entwicklung des Infektionsgeschehens fortwährend gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt im Blick behalten. Wenn es die Entwicklung erforderlich macht, werden wir den Rahmenhygieneplan Schule entsprechend anpassen, z. B. was die Regelungen für das Lüften angeht. Auch zwischen den Bundesländern werden wir uns auf Ebene der Kultusministerkonferenz weiterhin intensiv zu all diesen Fragen abstimmen. Im Übrigen darf ich auf meine Vorbemerkungen verweisen.
2. Welche Maßnahmen und Entscheidungen plant die Landesregierung zur Entlastung und Entzerrung der Schulbusse und Schülerverkehre, bzw. inwieweit unterstützt sie die Kommunen dabei, dem Infektionsschutz in Schulen und Kitas konsistent Rechnung zu tragen?
Bereits vor Schuljahresbeginn haben die Landesregierung, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sowie die Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen die Situation der Schülerbeförderung genau analysiert. Seitens der Träger der Schülerbeförderung ist dabei vorgetragen worden, dass mit Schulbeginn die Beförderungskapazitäten zum Teil auch durch den Einsatz zusätzlicher Busse voll hochgefahren werden, dass aber auch die Kapazitäten im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Bussen – auch Reisebussen – sowie die Akquise von zusätzlichen Busfahrern (möglichst mit Ortskenntnissen), sehr begrenzt sind.
Die Landesregierung hat im Rahmen dieser Gespräche darauf hingewirkt, dass dort, wo es möglich ist, in Abstimmung mit den Trägern der Schülerbeförderung eine flexible Ausgestaltung des Unterrichtsbeginns organisiert wird. Zusätzlich habe ich bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten dafür geworben, soweit möglich mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren oder zu Fuß zu gehen.
Mit Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts sind der kommunalen Ebene zudem zusätzliche Mittel in Höhe von 1,105 Mrd. Euro zugewiesen worden. In diesem Betrag sind auch 100 Mio. Euro bereitgestellt worden, die von kommunaler Seite für Schülerbeförderung und Schulbau als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis genutzt werden können.
3. Welche Schritte möchte die Landesregierung unternehmen, um die Konsistenz der ergriffenen Maßnahmen an Schulen zu verbessern und einheitliche Standards und Maßgaben für Maßnahmen und Regeln landkreis- und schulweit zu gewährleisten?
Die Landesregierung überprüft anhand des sehr dynamischen Infektionsgeschehens tagtäglich, ob die getroffenen Regelungen fortzuschreiben, weiterzuentwickeln, zu ändern oder aufzuheben sind. Einheitliche Mindeststandards werden im regelmäßig aktualisierten Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule festgelegt. Die Maßnahmen müssen in den Regionen, den Landkreisen und auch den einzelnen Schulen jedoch spezifisch bleiben, weil die Voraussetzungen für das Handeln unterschiedlich sind. Sie müssen sich an den jeweiligen Bedingungen vor Ort sowie am jeweiligen Infektionsgeschehen orientieren.
Mein Haus befindet sich laufend im engen Austausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesgesundheitsamt, die jeweils den Kontakt zu den örtlichen Gesundheitsämtern halten. Ziel ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern und Schulen noch weiter zu verbessern. Auf Basis der eingetretenen Fälle müssen immer wieder die Zuständigkeiten überprüft und die Abläufe geklärt werden, um die Belastungen für alle Seiten einzugrenzen.
In dieser Woche tagt zudem der neu einberufene Runde Tisch zwischen Kultusministerium, Sozialministerium, Landesgesundheitsamt und den Kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Rahmenhygieneplans und zum infektionsgerechten Lüften in Schulen. Zu diesen Themen findet zusätzlich auf Ebene der Kultusministerkonferenz ein intensiver Austausch auch zwischen den Ländern statt.
Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin unter Einbeziehung aller nötigen Akteurinnen und Akteure sehr verantwortungsvoll mit der aktuellen Corona-Situation umgehen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48