Reizgas- und Gassprühgeräte in Niedersachsens Schulen verboten
Heiligenstadt: „Reizgas, Pfefferspray und Co. sind kein Spielzeug!“
Aus aktuellem Anlass weist das Niedersächsische Kultusministerium darauf hin, dass Reizstoff- und Gassprühgeräte an niedersächsischen Schulen verboten sind. Grundlage ist der 2014 zuletzt geänderte Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-81 704/03 —). Das darin beschriebene Verbot, Waffen in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder bei sich zu führen, erstreckt sich auch auf Gegenstände wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Gassprühgeräte. Es gilt zudem auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
In jüngster Zeit war an mehreren niedersächsischen Schulen eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern durch Reizgas bzw. Pfefferspray verletzt worden. Polizei- bzw. Feuerwehreinsätze wurden notwendig. „Reizgas, Pfefferspray und Co. sind kein Spielzeug. Diese Mittel sind gefährlich und gehören vor allem nicht in die Schule“, so die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Wer es versprüht, kann damit erheblichen Schaden anrichten.“
Die Wirkstoffe in Reizgas und Pfeffersprays reizen die Schleimhäute und Atemwege und können unter Umständen zu vorübergehender Orientierungslosigkeit, zu Panik und Schockzuständen führen. Sie können vor allem bei Allergikerinnen und Allergikern große Probleme auslösen. Nach dem Erlass sind alle Schülerinnen und Schüler über das vorhandene Verbot zu informieren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
Aus aktuellem Anlass weist das Niedersächsische Kultusministerium darauf hin, dass Reizstoff- und Gassprühgeräte an niedersächsischen Schulen verboten sind. Grundlage ist der 2014 zuletzt geänderte Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-81 704/03 —). Das darin beschriebene Verbot, Waffen in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen oder bei sich zu führen, erstreckt sich auch auf Gegenstände wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Gassprühgeräte. Es gilt zudem auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
In jüngster Zeit war an mehreren niedersächsischen Schulen eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern durch Reizgas bzw. Pfefferspray verletzt worden. Polizei- bzw. Feuerwehreinsätze wurden notwendig. „Reizgas, Pfefferspray und Co. sind kein Spielzeug. Diese Mittel sind gefährlich und gehören vor allem nicht in die Schule“, so die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Wer es versprüht, kann damit erheblichen Schaden anrichten.“
Die Wirkstoffe in Reizgas und Pfeffersprays reizen die Schleimhäute und Atemwege und können unter Umständen zu vorübergehender Orientierungslosigkeit, zu Panik und Schockzuständen führen. Sie können vor allem bei Allergikerinnen und Allergikern große Probleme auslösen. Nach dem Erlass sind alle Schülerinnen und Schüler über das vorhandene Verbot zu informieren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.03.2016
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48