Unterstützung für eine gelingende Inklusion
Kultusministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung zu Mobilen Diensten
Kultusministerium veröffentlicht umfangreiche Handreichung zu Mobilen Diensten
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it über 20 Jahren unterstützen die Mobilen Dienste in den vier Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sehen und Hören die Schulen in Niedersachsen bei der Umsetzung der Inklusion. Sie sorgen wesentlich mit dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedarfen an sonderpädagogischer Unterstützung bestmögliche Lernbedingungen erhalten und so barrierefrei am Unterricht allgemein bildender Schulen teilhaben können.
Die Handreichungen sind ein echtes Gemeinschaftswerk unterschiedlicher Professionen: In einem partizipatorischen Verfahren waren Vertretungen des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH), des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie des Verbandes für Sonderpädagogik e.V. (VDS) beteiligt. Ein zusätzlicher zusammenfassender Flyer gibt einen schnellen Überblick über die vier umfangreichen Handreichungen.
Die Lehrkräfte der Mobilen Dienste zeichnen sich durch ihre hohe Fachlichkeit aus. Sie stellen durch ihre Mobilität sicher, dass die erforderliche Expertise bedarfsgerecht bei den Schülerinnen und Schülern ankommt. Durch ihr Engagement gelingt es, die Schulen bei der inklusiven Schulentwicklung zu unterstützen und somit kann die barrierefreie Teilhabe am Unterricht gewährleistet werden.
Die schulische Inklusion fügt sich ein in den Aktionsplan Inklusion des Landes Nieder-sachsen. Die Fortschreibung des Plans für die Jahre 2024-2027 hat die Landesregie-rung in dieser Woche vorgestellt.
Den Überblicks-Flyer und die vier Handreichungen finden Sie in der Infospalte rechts oder unten.