Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021
Dreiviertel aller Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen, geteilte Lerngruppen in Grundschulen und Abschlussklassen bei Aufhebung der Präsenzpflicht, halbe Kita-Gruppen für Notbetreuung
Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.
„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits. Die Kinder und Jugendlichen haben bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren - mit den heutigen Beschlüssen werden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche entsprechend stärker in den Lockdown einbezogen. Das ist überfällig.
Für die Grundschulkinder, die in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen, ist das reine Distanzlernen sehr schwierig umzusetzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause sind. Ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz ist gut für die Kinder. Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung. Wir haben aber großes Verständnis, dass es auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über mögliche Coronavirus-Mutationen. Daher ermöglichen wir, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann. Dann muss jedoch zu Hause gelernt werden. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen. Sämtliche Details hierzu werden wir heute im Laufe des Tages an die Schulen kommunizieren.
Für die jungen Menschen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sind regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in ihren kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie haben ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und haben das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher haben wir in Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B ist dabei eine wichtige Säule.
Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“
- Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird auch hier aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
- Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
- Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
- Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Ergänzende Briefe des Kultusministers an die Schulen sowie Eltern und Erziehungsberechtigten finden Sie auf unserer Onlineseite zur "Schule in Corona-Zeiten".
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2021