Weitere Lockerungen im Schulbereich: Veranstaltungen und Sportunterricht unter Auflagen ab dem 22. Juni wieder möglich
Ab dem kommenden Montag, 22.06.2020, sind wieder Schulveranstaltungen im größeren Rahmen möglich. Beispielsweise Zeugnisübergaben, Verabschiedungen und Einschulungsfeiern mit bis zu maximal 250 Personen können unter Wahrung von Hygiene- und Sicherheitsauflagen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch Sportunterricht kann wieder angeboten werden. Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind nun wieder zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Voraussetzung für letztgenannte Formate ist, dass diese innerhalb der festen Lern- bzw. Unterrichtsgruppe ausgeübt werden.
Diese Lockerungen für den Schulbereich ergeben sich aus Änderungen der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“, die am (heutigen) Freitag vorgestellt wurde und am Montag in Kraft tritt. Die allgemeinen Eckpfeiler zur Durchführung von Veranstaltungen aus dieser Verordnung sind auf den Schulbereich zu übertragen: Neben der maximalen Personenzahl von 250 ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss zudem sichergestellt werden, dass jede Besucherin und jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Verzichtet werden muss auf Gesangs- und Orchesteraufführungen, da sich durch das tiefe Ein- und Ausatmen und die dadurch entstehenden Aerosole das Infektionsrisiko für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung erhöht.
Zu den Themen Veranstaltungen und Sport unter Corona-Bedingungen hat das Niedersächsische Kultusministerium praxisorientierte Hinweise erstellt und den Schulen übermittelt.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich bin froh, dass sich die Lage mit recht wenigen Neuinfektionen landesweit so positiv entwickelt hat, dass wir diese Schritte machen können. Gerade die Veranstaltungen zum Ende und zum Beginn der Schulzeit haben einen großen emotionalen Wert und stärken die Schulgemeinschaft. Damit sind würdige Abschiede und herzliche Begrüßungen möglich. Allen muss aber klar sein, dass wir nicht über Partys und Abschiedsbälle sprechen. Die Sicherheitsstandards sind hoch und müssen konsequent umgesetzt werden. Das gilt auch für den Schulsport, dem ich eine hohe Bedeutung beimesse. Mit den erarbeiteten Ergänzungen zum Rahmen-Hygieneplan Corona Schule für den Sportunterricht haben die Schulen und Sportlehrkräfte eine verlässliche Grundlage für den praktischen Sportunterricht.“
Die Ergänzungen zum Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule für den Sportunterricht erläutern, dass dieser kontaktlos und unter Beachtung von Hygienemaßnahmen durchzuführen ist. Ein Sport ist kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erfolgt. Das heißt beispielsweise, dass das Fußball- oder Handballtraining in Form von Passen, Dribbeln oder Hütchen-Lauf möglich ist. Eine Wettkampfsimulation zum Beispiel in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt. In Zweikampfsportarten kann also nur Individualtraining stattfinden. Um die Abstände besser halten zu können und wegen des permanenten Luftaustausches sollte der Sportunterricht vorzugsweise draußen stattfinden. Die Ergänzungen des Rahmen-Hygieneplans führen zudem aus, welche Sportarten und Bewegungsformen wie möglich sind und welche Einschränkungen die Sportlehrkräfte beachten müssen.
Anlagen:
· „Ergänzungen zum Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule für den Sportunterricht“
· Begleitschreiben zur Durchführung von Veranstaltungen
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.06.2020
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48