Förderung in Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein flexibles und familiennahes Betreuungssetting, das sich in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von sehr kleinen Kindern bis drei Jahren eignet. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann in Kindertagespflege erfüllt werden. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres können bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Damit ist die Kindertagespflege ein wichtiges Angebot für die Bildung und Erziehung von Kindern im Elementarbereich des niedersächsischen Bildungssystems.
Auf dem Bildungsportal finden Sie alle wesentlichen Informationen zu
- Förderung in Kindertagespflege
- Informationen für Eltern
- Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.11.2010
zuletzt aktualisiert am:
05.07.2022