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Hausaufgaben

Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu beschäftigen. Sie können darauf ausgerichtet sein, im Unterricht erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifische Techniken zu üben, anzuwenden und zu sichern. Hausaufgaben können aber auch dazu dienen, Unterrichtsschritte und –abschnitte vorzubereiten oder die selbstständige Auseinandersetzung mit Inhalten zu fördern. Lehrkräfte dürfen nur Hausaufgaben aufgegeben, die von den Schülerinnen und Schülern selbstständig erledigt werden können. Hausaufgaben werden nicht mit Noten bewertet. Viele Erziehungsberechtigte wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben helfen, damit es in der Schule alles richtig vorlegen kann. Das ist zwar verständlich, erschwert der Schülerin oder dem Schüler aber möglicherweise, selbstständig zu werden. Außerdem glaubt die Lehrkraft bei der Durchsicht und Korrektur der Hausaufgaben, die Schülerin oder der Schüler könne etwas alleine, was in Wirklichkeit mit Hilfe der Erziehungsberechtigten geschafft wurde. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass eine Lehrkraft erst verspätet helfend eingreifen kann. Fehlerhaft angefertigte Hausaufgaben geben der Lehrkraft auch eine wichtige Rückmeldung darüber, welche Inhalte und Arbeitstechniken noch vertieft geübt werden müssen.

Grundschülerinnen und Grundschüler sollten höchstens 30 Minuten zur Erstellung von Hausaufgaben aufwenden. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler an einer Aufgabe so interessiert ist, dass sie oder er noch daran weiterarbeiten möchte, ist natürlich eine Ausnahme möglich. Von Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten werden in Grundschulen keine Hausaufgaben gestellt.

Weitere Informationen zu Art und Umfang der Anfertigung von Hausaufgaben erhalten Erziehungsberechtigte von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.

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