Schule und Schul∙anfang
In Niedersachsen wird jedes Kind mit 6 Jahren
schul∙pflichtig.
Die Schul∙pflicht dauert 12 Jahre.
Jedes Kind im schul∙pflichtigen Alter hat Anspruch auf einen Schul∙platz.
Das schul∙pflichtigen Alter ist von 6 bis 18 Jahren.
Die Eltern melden das Kind in der Schule an.
Schul∙anfang
Für die Grund∙schule (Klasse 1 – 4) gibt es Schul∙bezirke.
Der Schul∙bezirk ist da, wo man wohnt.
Die Eltern melden das Kind an der Schule in ihrem Schul∙bezirk an.
Die zuständige Grund∙schule lädt alle Eltern etwa 18 Monate vor der Einschulung zur Anmeldung ein.
Dort erfahren die Eltern auch den Anmelde∙zeitraum.
Fast alle Kinder gehen 4 Jahre lang gemeinsam in die Grund∙schule.
Dort haben die Kinder Fächer wie:
- Deutsch,
- Mathematik,
- Englisch,
- Sach-Unterricht,
- Musik,
- Kunst,
- Sport.
Informationen in einfacher Sprache