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18 Millionen Euro zur Stabilisierung der Berufsausbildung – Aktionsplan Ausbildung für Niedersachsen startet

Die duale Berufsausbildung ebnet vielen jungen Menschen den Weg in eine sichere und gut bezahlte Arbeit und ist zugleich der Schlüssel gegen den Fachkräftemangel. Rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen beginnen nach ihrer schulischen Laufbahn eine berufliche Ausbildung. Dieses erfolgreiche System ist durch die Covid 19-Pandemie unter Druck geraten.

Mit dem „Aktionsplan Ausbildung für Niedersachsen“ will die Landesregierung bestehende Ausbildungsplätze schützen und neue Ausbildungsverträge fördern. 18 Millionen Euro hat das Land über den zweiten Nachtragshaushalt 2020 dafür bereitgestellt. Diese Mittel ergänzen die Regelangebote der Agenturen für Arbeit und die Maßnahmen des Bundes (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern) und der zuständigen Stellen.

Hier informieren wir Sie über die Fördermöglichkeiten, Rahmenbedingungen und erforderlichen Anträge.

Folgende Förderungen können bei der NBank (www.nbank.de), beantragt werden. Dort sind auch die Fördervoraussetzungen sowie das Antragsverfahren beschrieben. (Anträge zu den geänderten Richtlinien Entlastung und Mobilität können aus technischen Gründen voraussichtlich erst ab dem Oktober 2021 gestellt werden! Die Veröffentlichung der Änderungen erfolgt am 21.07.2021 im Niedersächsischen Ministerialblatt https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/20080.html).

Richtlinie „Entlastung und Insolvenzauszubildende“:

https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/index.jsp

Richtlinie „Mobilität

https://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/index.jsp

Die zentralen Bestandteile des Aktionsplans für Auszubildende und Betriebe sind:

- eine Mobilitätsprämie für Jugendliche:

  • - Jugendliche, die ein Ausbildungsverhältnis außerhalb ihres Wohnortes (mindestens 45 km entfernt oder eine Stunde Fahrtzeit mit dem ÖPNV) eingehen, die auf Grund dieser Entfernung den Wohnort wechseln oder deren Berufsschule entsprechend entfernt liegt, werden mit einer Prämie honoriert (500 Euro), wenn die Probezeit abgelaufen ist.
  • - Das gilt auch für berufsqualifizierende schulische Ausbildungen in der Sozialpädagogik, den Gesundheitsfachberufen und der Heilerziehungspfleg.

- eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro für Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze über die Probezeit hinaus zur Verfügung stellen und sie mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt haben, deren höchster Schulabschluss ein Haupt- oder Realschulabschluss ist, (Antragstellung voraussichtlich ab Oktober 2021 möglich)

- kleine Betriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten erhalten 4.000 Euro, wenn sie in diesem oder im kommenden Jahr mindestens einen Ausbildungsplatz besetzen

- eine Prämie in Höhe von 500 Euro für Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsverträge verlängern, weil die Abschlussprüfung pandemiebedingt verschoben wurde


Eine junge Zahntechnikerin mit Gummihandschuhen arbeitet an einem Gebiss   Bildrechte: Aktion Modernes Handwerk.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
19.07.2021

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