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Berufsausbildung im Dualen System

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Darunter ist die Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten, zu verstehen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im Dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Handwerksordnung. Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der in jedem Fall die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses sein muss, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, d.h. in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.

Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die hier wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht.

Diese Verpflichtung beruht darauf, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind, sodass der Verzicht auf den Berufsschulbesuch die Gesamtausbildung lückenhaft werden ließe. Überdies bestimmt das Berufsbildungsgesetz, dass auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss. Die Berufsschule hat somit ihren festen Platz im Dualen System der beruflichen Bildung.

Berufsberatung und Berufsinformation

Auskünfte über die Berufsausbildung im Dualen System erteilen die Berufsberatungen der Bundesagentur für Arbeit, die auf Wunsch auch Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber in einen Ausbildungsbetrieb vermitteln. Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz sucht, sollte sich in jedem Fall auch an seine zuständige Bundesagentur für Arbeit wenden. Das schließt nicht aus, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst einen Ausbildungsplatz suchen.

Besonders hinzuweisen ist auf die Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit, die in Wort, Schrift und Bild alle anerkannten Ausbildungsberufe ausführlich erklären.

Unterstützung

Nicht alle Jugendlichen schaffen direkt nach der allgemeinbildenden Schule den direkten Übergang in eine Ausbildung. Der Anschluss kann aus den vielfältigsten Gründen unterbrochen worden sein. Die Akteure am Ausbildungsmarkt, die Schulen und die Bundesagentur für Arbeit bieten eine differenzierte Angebotspalette, um die Unterstützungsbedarfe der Jugendlichen bestmöglich zu erfüllen. Gemeinsames Ziel ist immer die Aufnahme einer Ausbildung. Um die vorhandenen Instrumente der verschiedenen Anbieter verständlich darzustellen, ist eine Handreichung erarbeitet worden. Diese steht auch in englischer, arabischer und ukrainischer Sprache als Download zur Verfügung.


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