Verwaltungskräfte an öffentlichen Schulen
Verwaltungskräfte an öffentlichen Internatsgymnasien sowie an Abendgymnasien und Kollegs
Verwaltungskräfte an öffentlichen Internatsgymnasien sowie an Abendgymnasien und Kollegs nehmen insbesondere koordinierende und organisatorische Aufgaben in der Verwaltung wahr. Sie sind für die Bearbeitung personalrechtlicher Belange, Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeinen Schriftverkehr zuständig, kümmern sich um das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement sowie den Verpflegungsfond.
Je nach zur Verfügung stehender Stelle Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes:
- Entweder ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium des Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ oder ein Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs. Gleichwertig berücksichtigt werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungsprüfung II,
- oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter bzw. eine gleichwertige Ausbildung, z. B. Bürokaufleute.
Verwaltungskräfte an Studienseminaren
Verwaltungskräfte an Studienseminaren nehmen grundsätzlich Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Lehrkräfteausbildung und der Examensabwicklung, den allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten des Studienseminars, der Abwicklung von Außenkontakten, der Beschaffung und Inventarisierung sowie der Haushaltsführung im elektronischen Haushaltswirtschaftssystem wahr.
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. als Verwaltungsfachangestellter, als Bürokauffrau bzw. als Bürokaufmann, als Kauffrau bzw. als Kaufmann für Bürokommunikation oder als Fachangestellte bzw. als Fachangestellter für Bürokommunikation oder eine gleichwertige Ausbildung.
Verwaltungskräfte an berufsbildenden Schulen
Verwaltungskräfte an öffentlichen berufsbildenden Schulen nehmen Aufgaben im Personal- und Finanzmanagement der Schule wahr. Sie wirken bei der Personalbedarfsplanung und - auswahl mit, führen Einstellungsverfahren für lehrendes und nichtlehrendes Personal durch und sind für die Personalsachbearbeitung zuständig. Sie beteiligen sich an der Haushaltsplanung und der Haushaltsmittelbewirtschaftung. Darüber hinaus können sie die Schulleitung bei der Organisation der Schulverwaltung sowie bei Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten unterstützen.
Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes als Verwaltungskraft an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium des Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ oder ein Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs. Gleichwertig berücksichtigt werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungsprüfung II.
Aktuell ausgeschriebene Stellen für Fachkräfte im nichtlehrenden Bereich an öffentlichen Schulen sowie an Studienseminaren in Niedersachsen finden Sie hier: