Regionale Strukturen
1. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI)
Um die Inklusion vor Ort weiterzuentwickeln, hat die Landesregierung in ganz Niedersachsen „Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) eingerichtet.
Die RZI sind Teil der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB).
In den RZI arbeiten Expertinnen und Experten, die in allen Fragen zu sonderpädagogischer Unterstützung kompetent Auskunft geben können. Sie sind damit zentrale Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für nichtlehrendes Personal an Schulen, für die Schulträger und die Studienseminare. Durch die RZI unterstützt das Land Niedersachsen jede inklusive Schule vor Ort auf eine besonders niedrigschwellige Weise durch Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inklusion. Die RZI gehen auf regionale Besonderheiten in der Beratung ein und fördern die Zusammenarbeit und Vernetzung in der Region zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Außerdem koordinieren die RZI die sonderpädagogische Versorgung der Schulen in der jeweiligen Region.
Zum 1. August 2017 haben die ersten 11 RZI in den folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ihre Arbeit aufgenommen:
- Stadt Oldenburg
- Landkreis Friesland
- Landkreis Osnabrück
- Landkreis Schaumburg
- Landkreis Hameln-Pyrmont
- Stadt Braunschweig
- Stadt Wolfsburg
- Landkreis Cuxhaven
- Landkreis Uelzen
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landkreis Osterholz
Zum 01. August 2018 wurden in 24 weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten RZI eingerichtet:
- Landkreis Goslar
- Landkreis Göttingen
- Landkreis Northeim
- Landkreis Wolfenbüttel
- Landkreis Peine
- Stadt Hannover
- Landkreis Hildesheim
- Landkreis Holzminden
- Landkreis Nienburg
- Landkreis Diepholz
- Landkreis Celle
- Landkreis Heidekreis
- Landkreis Lüneburg
- Landkreis Stade
- Landkreis Wittmund
- Landkreis Aurich
- Landkreis Leer
- Stadt Wilhelmshaven
- Landkreis Wesermarsch
- Landkreis Oldenburg
- Stadt Delmenhorst
- Landkreis Vechta
- Stadt Osnabrück
- Landkreis Grafschaft Bentheim
Zum 01.August 2019 wurde im Landkreis Harburg ein weiteres RZI eingerichtet.
Zum 01. August 2020 wurden weitere RZI in den Landkreisen Emsland und Gifhorn sowie in der Stadt Salzgitter eingerichtet.
Zum 01. August 2022 wurden drei RZI in den Landkreisen Cloppenburg und Helmstedt sowie in der Stadt Emden eingerichtet.
Im Jahr 2023 wurde die landesweite Einrichtung der RZI abgeschlossen und das RZI in der Region Hannover (Umland) mit vier Standorten sowie die RZI in den Landkreisen Ammerland, Rotenburg und Verden eingerichtet. Damit ist dann landesweit in allen 46 Landkreisen und kreisfreien Städten ein RZI vorhanden. Insgesamt arbeiten dort 80 RZI-Leiterinnen und -Leiter sowie zusätzliches Verwaltungspersonal.
Den RZI wurden bislang folgende Aufgaben übertragen:
- Beratung aller Beteiligten
- Vorbereitung des Einsatzes des sonderpädagogischen Personals
- Mitwirkung bei der Entwicklung landesweiter Standards und Rahmenbedingungen für die Aufgaben der RZI
- Mitwirkung am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- Aufbau regionaler Inklusionsnetzwerke
- Steuerung der Mobilen Dienste
- Verteilung der flexiblen Personalressourcen zur Unterstützung von Grundschulen mit einer hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionaler und sozialer Unterstützung bzw. mit speziellen präventiven Maßnahmen zur sozial-emotionalen Entwicklung
Weitere Hinweise:
Die RZI gehören in den RLSB zu den Fachbereichen Inklusive Bildung (IB). Die Leiterinnen und Leiter der Fachbereiche IB stehen ebenfalls als Ansprechpersonen zur Verfügung:
RLSB Braunschweig
Herr Scherr
0531 484-3012
stefan.scherr@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Frau Niebaum
0511 106-2460
doerthe.niebaum@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Herr Kamp
04131 15-2153
franz-josef.kamp@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Frau Castrup
0541 77046-477
sandra.castrup@rlsb-os.niedersachsen.de
2. Mobile Dienste
Aktuell wird auf unterschiedlichen Ebenen an der Weiterentwicklung der Mobilen Dienste in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und -motorische Entwicklung sowie emotionale Entwicklung gearbeitet, um landesweit vergleichbare Strukturen und Standards zu gewährleisten. Als Gelingensfaktor der Inklusion ermöglichen die Mobilen Dienste, dass die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfen in den entsprechenden sonderpädagogischen Schwerpunkten im Flächenland Niedersachsen wohnortnah Schulen besuchen können.
Das Umsetzungskonzept der Regionalen Landesämter Schule und Bildung (RLSB) gewährleistet für die Mobilen Dienste einheitliche organisatorische Strukturen. In dieses Umsetzungskonzept ist die Arbeit der Landesbildungszentren im Hinblick auf die Mobilen Dienste Hören und Sehen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingebunden worden.
Derzeit werden Handreichungen mit dem Ziel erarbeitet, die Schulen, Eltern und Erziehungsberechtigte über das Angebot der Mobilen Dienste informieren sollen. Ziele und Aufgaben werden für die einzelnen Förderschwerpunkte angepasst dargestellt werden.
Beratungsanfragen können sowohl online als auch direkt und telefonisch an die Leitungen der RZI gestellt werden.
Weitere Hinweise und Informationen zu den Mobilen Diensten sind auf dem Bildungsportal zu finden hier.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2023