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Schulentwicklung und Unterricht

1. Umsetzung von Inklusion in Erlassen

Um den Anforderungen gerecht zu werden, die durch die Inklusion an Schulentwicklung und Unterricht gestellt werden, werden auch diesbezügliche Erlasse nach und nach angepasst und ggf. um entsprechende Passagen erweitert. So werden der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung, die daraus folgende Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen oder das Erleben von Vielfalt bereits in den Grundsatzerlassen der Hauptschule, der Realschule und der Oberschule aufgegriffen. Auch in den Erlass „Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen“ sind die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aufgenommen worden.

2. Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wurde im Rahmen einer Änderungsverordnung überarbeitet. Auch die zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen wurden neu gefasst. Beide Regelungen sind zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Ein erläuternder Artikel ist im Schulverwaltungsblatt 09/2021 erschienen.

3. Begabungsförderung

Die Förderung besonderer Begabungen hat ihren festen Platz im Rahmen einer individuellen Entwicklungsförderung. Sie unterstützt junge Menschen darin, ihre Fähigkeiten und Interessen zu entdecken und entfalten zu können.

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4. Das Konzept ES zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen

Das Kultusministerium hat ein umfängliches Konzept zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

5. Die inklusive Berufsbildende Schule

Von der inklusiven Neuausrichtung der berufsbildenden Schulen sind nicht nur die Schulen, die Schulverwaltung und die Schulträger betroffen. Vielmehr sind in der dualen Ausbildung und in den dualisierten Formen der Berufsorientierung und -vorbereitung Betriebe und Ausbilder unmittelbare Partner. Gemeinsam mit diesen Partnern kann Inklusion an den berufsbildenden Schulen gelingen. Auch sie müssen sich in diesem Prozess neu orientieren, benötigen Informationen, Beratung und Unterstützung.

Um den beteiligten Akteuren bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu helfen, sind im Bereich der beruflichen Bildung verschiedene Maßnahmen initiiert worden (s. auch Fortbildung und Beratung).

Um die Schulentwicklung der Berufsbildenden Schulen zu unterstützen, ist speziell für die Schulleitungen der BBS ist die Handreichung „Handlungsoptionen für die inklusive Berufsbildende Schule“ erstellt worden. Die Handreichung soll die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen darin unterstützen, den Prozess für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten und den besonderen Anforderungen einer inklusiven Berufsbildung Rechnung zu tragen.

Aufgrund der umfangreichen Informationen zum Thema „Inklusion“, der Aktualität des Themas und der Vorläufigkeit mancher Erfahrungen sind diese Handreichungen so konzipiert, dass sie jederzeit erweitert werden können. Die Handreichungen und weitere Unterlagen sind den Schulen im Rahmen von flächendeckenden Workshops persönlich ausgehändigt worden.
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