Inklusive Schule
Stand der Einführung
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion. Inklusion bedeutet in diesem Sinne die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.
Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung“) der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert. In Niedersachsen ist daher jede Schule eine inklusive Schule.
Niedersachsen geht bei der Umsetzung der inklusiven Schule mit Augenmaß voran. Die inklusive Schule wurde in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt. Sie wird seitdem aufsteigend erweitert.
Im Schuljahr 2018/2019 ist die inklusive Schule in den Schuljahrgängen 1 bis 10 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen eingeführt. Zudem steigt sie seit diesem Schuljahr auch in den berufsbildenden Schulen auf. Im Schuljahr 2021/2022 hat sie den 13. Schuljahrgang erreicht. Damit sind nun alle Jahrgänge der allgemein bildenden Schulen inklusiv. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten eine entsprechende Unterstützung in der inklusiven Schule.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 laufen in Niedersachsen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jahrgangsweise aufsteigend aus. Der Primarbereich der Förderschulen Lernen wurde vollständig abgebaut. Nach der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes Anfang 2018 haben einige Schulträger die Möglichkeit wahrgenommen, Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I bis längstens 2028 weiterlaufen zu lassen. Voraussetzung ist dabei, dass die Schulträger ein regionales Inklusionskonzept erarbeitet haben, das deutlich macht, wie der Weg in ein inklusives Schulsystem vor Ort gestaltet werden soll.
Alle anderen Formen der Förderschulen bleiben erhalten. So werden Förderschulen mit den folgenden Förderschwerpunkten weiterhin vorgehalten: emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache.
Rahmenkonzept Inklusive Schule
Seit dem Jahr 2016 arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium nach dem Rahmenkonzept Inklusive Schule. Es bildet die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklungen ab.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2024