Sicherheit im Unterricht
Lehrkräfte haben die Sicherheit und damit die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Unterricht zu gewährleisten. Sicherheits- und verantwortungsbewusstes Handeln soll als fächer- und schulformübergreifendes Erziehungsziel verstanden werden. Die Lehrkräfte dienen als Vorbild und können das Bewusstsein für mögliche Gefahren und deren Ursachen schärfen und die Schülerinnen und Schüler zu einem sicherheitsgerechten Verhalten anhalten.
Unfallverhütung
Informationen zur Sicherheit im Unterricht finden sich in der Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht.
Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Gefahrstoffe
Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen und der Studienseminare haben sicher zu stellen, dass die aktuellen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, eingehalten werden.
Strahlenschutz
Den Strahlenschutz an Schulen regelt der Erlass "Sicherheit im Unterricht"._________________________________________________________________
Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung, das in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kompetent berät.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Karin Kayser
Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 / 120 7314
Fax: 0511 / 120 997314