Auslandsschuldienst
Hinweise für Bewerbungen aus dem niedersächsischen Landesdienst in den Auslandsschuldienst
Bund und Länder arbeiten auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Schulbereich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen. Aus den Bundesländern werden Lehrkräfte zur Sicherung der geförderten Bildungsziele entsandt.
Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine höchst interessante berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeit für engagierte Lehrkräfte dar, ihre in Niedersachsen erworbenen Unterrichtserfahrungen an Deutschen Auslandsschulen und anderen schulischen Einrichtungen einzubringen. Im Gegenzug bereichern die Lehrkräfte bei ihrer Rückkehr die inländischen Kollegien durch ihre breite interkulturelle Erfahrung und Kenntnis anderer Bildungssysteme.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Bonn betreut die weltweite schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen und die 1100 Sprachdiplomschulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom der KMK (DSD I und II) erworben werden kann.
Am Auslandsschuldienst interessierte Lehrkräfte werden vorwiegend als Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK-Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit) vermittelt. Ferner arbeiten sogenannte Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK), Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) und Ortslehrkräfte (OLK) an schulischen Institutionen im Ausland. Ihr rechtlicher Status und ihre Aufgabenschwerpunkte unterscheiden sich. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren. Stellen für niedersächsische Landesprogrammlehrkräfte werden im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht. Für eine Abordnung an eine europäische Schule oder eine Auslandsschule der Bundeswehr gelten besondere Bedingungen, über die das MK mit langfristigem Vorlauf entscheidet.
Wichtiger Hinweis: Alle vermittelten Lehrkräfte und ihre mitausreisenden Familienangehörigen müssen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sein; länderspezifische Impfnotwendigkeiten bestehen ebenfalls.
Weiterführende Informationen über das Deutsche Auslandsschulwesen und die unterschiedlichen Tätigkeitsprofile finden Sie auf der Website der ZfA. Dort werden die Einsatzmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie von Schulleiterinnen und Schulleitern an Deutschen Auslandsschulen und an vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland beschrieben. Auch das Bewerbungsverfahren sowie die Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Ausland werden vorgestellt. Informationen zu Prüfungsordnungen und Abschlüssen finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz der Länder.
Niedersächsisches Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst
Die folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft.
Eine solche Bewerbung setzt voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich zurzeit im niedersächsischen Schuldienst befinden. Sie müssen von Ihrem inländischen Dienstherrn freigestellt werden und eine ihre Eignung feststellende aktuelle dienstliche Beurteilung vorweisen, die nicht älter als ein Jahr ist. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen für eine Verwendung im Auslandsschuldienst besonders geeignet und zu einem überdurchschnittlichen pädagogischen und persönlichen Engagement bereit sein. Beste Vermittlungschancen haben Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das Gymnasium, da sie auch in den Abiturprüfungen einsetzbar sind.
Die Überzeugung, dass die Beurlaubung in den Auslandsschuldienst als eine Anerkennung für bereits erbrachte berufliche Leistung und bereits erwiesene Einsatzbereitschaft anzusehen ist, und die hohen Erwartungen, denen sich die Lehrkraft im Ausland stellen muss, machen es erforderlich, nur geeignete Lehrkräfte zu entsenden. Bewerbungen werden daher nur weitergeleitet, wenn die dienstliche Leistung mindestens mit der Rangstufe „entspricht voll den Anforderungen“ beurteilt worden ist.
Für nähere Informationen siehe RdErl d. MK v. 30.7.2012 "Bewerbung und Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst".
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Die Altersgrenze für eine Bewerbung wird grundsätzlich auf 63 Jahre festgelegt, d. h. die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft muss vor Vollendung des 63. Lebensjahres begonnen werden. Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen.
Ansprechpartner und zuständiger Referent für das Auslandsschulwesen für Niedersachsen ist Herr MR Jens Bolhöfer.
- Bei Interesse an einer Tätigkeit im Ausland können sich niedersächsische Lehrkräfte für die Aufnahme in die Bewerberkartei der ZfA qualifizieren. Sie werden bei Aufnahme dort vier Jahre lang geführt. Schulleitungen im Ausland haben bei der Gewinnung von Lehrkräften Zugang zu dieser Bewerberkartei.
- Das Bewerbungsverfahren erfolgt nach dem oben angeführten Erlass. Bewerbungen für eine Verwendung im Auslandsschuldienst als Auslandslehrkraft sind dreifach auf dem Dienstweg (über die Schule) an die Niedersächsische Landeschulbehörde zu richten, von wo sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen direkt an das BVA-ZfA weitergeleitet werden. Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein formloses Bewerbungsschreiben, den von der ZfA herausgegebenen Bewerbungsvordruck in der jeweils geltenden Fassung, eine dienstliche Beurteilung sowie einen Lebenslauf.
- Die dienstliche Beurteilung basiert auf der Besichtigung einer Unterrichtsstunde mit anschließender Besprechung sowie eines auf die Eignung für den Auslandsschuldienst bezogenen Gespräches. Das Verfahren liegt in der Zuständigkeit der Leiterin bzw. des Leiters der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.
- Eine Vermittlung erfolgt für drei Jahre und kann bei Bewährung um weitere drei Jahre und bei der Übernahme von schultragenden Aufgaben auf maximal 8 Jahre verlängert werden.
Bewerbungen für Funktionsstellen im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen
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Funktionsstellen im Ausland werden im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen veröffentlicht. Es handelt sich um Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter, Fachberaterin oder Fachberater im DSD-Programm oder als Prozessbegleitung bei der Schulentwicklung. Die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsgruppe müssen die Bewerber bereits innehaben. Das Bewerbungsverfahren ist dort erläutert. Es sieht vor, dass sich Bewerberinnen und Bewerber zunächst mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin in Verbindung setzen und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren (keine Dienstreise), bevor eine Bewerbung auf dem Dienstweg weitergeleitet wird. Es handelt sich stets um bundesweite Ausschreibungen. Je nach Stellenprofil sind unterschiedliche Assessments in Deutschland und / oder am Einsatzort vorgesehen.
- Das Kultusministerium prüft die Bewerbung auf Funktionsstellen im Benehmen mit der zuständigen Referentin, die das Land Niedersachsen im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vertritt. Das Verfahren zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Dezernentin bzw. des Dezernenten (NLSchB) der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist.