Übernahme aus anderen Bundesländern
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können jederzeit am Bewerbungs- und Auswahlverfahren in Niedersachsen teilnehmen, sofern sie über eine Freigabeerklärung der zuständigen Schulbehörde ihres Landes verfügen.
Sie können aber auch einen Antrag für das Einigungsverfahren (Tauschverfahren) stellen. Allgemeine Informationen über das Lehrkräfteaustauschverfahren erhalten Sie hier . Zum Verfahren der Antragstellung erhalten Sie hier nähere Informationen.