Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation
Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Potentiale optimal nutzen können, um erfolgreich zu lernen. Deshalb wurde das Ziel der begabungsgerechten individuellen Förderung im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 54) verankert.
Niedersachsen hat das Anliegen, alle Schülerinnen und Schüler zu fordern und zu fördern, mit der Verpflichtung zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in den Grundsatzerlassen konkretisiert.
Die Dokumentation wird bis zum 10. Schuljahr durchgängig geführt. Sie begleitet die Schülerin oder den Schüler von der Grundschule an die weiterführende Schule und wird nach Verlassen der Schule entsprechend den Vorgaben zur Verwahrung von Schriftgut aufbewahrt.
Die Dokumentation enthält Aussagen
- zur Lernausgangslage
- zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen,
- zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen und
- zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler.
Über die Form der Dokumentation entscheiden die Schulen selbst. Innerhalb einer Schule ist eine einheitliche Form zu wählen. Absprachen innerhalb eines Schulbezirks sind wünschenswert.
Anhand einer Checkliste (s. Downloadbereich) können die Schulen überprüfen, ob alle relevanten Aspekte erfasst werden.
Zum Verfahren hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt.
In einem ersten Schritt tragen die Lehrkräfte einer Lerngruppe ihre Beobachtungen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers einmal pro Schulhalbjahr in eine Gesamtübersicht ein. Dies kann in Kurzform, z. B. in Tabellenform, geschehen.
Bei Anzeichen für besondere Bedarfslagen werden in einem zweiten Schritt Fördermaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Dienstbesprechung beschlossen.
Auch Entscheidungen über die Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung werden in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung vermerkt.
Weiterhin bildet die Dokumentation eine Grundlage für die Überprüfung auf das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
Bei Schul- und Lehrerwechseln hat sich die Dokumentation als ebenso hilfreich erwiesen wie in Gesprächen mit Erziehungsberechtigten.