Allgemeines zum Lehrkräfteaustauschverfahren
Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 und 07.11.2002 ist ein einheitliches Verfahren zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vereinbart worden. mehr
Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 und 07.11.2002 ist ein einheitliches Verfahren zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vereinbart worden. mehr
Niedersächsische Lehrkräfte aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums stellen ihren Versetzungsantrag ausschließlich online. Ein handschriftlich ausgefüllter Antrag wird nicht von den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung entgegengenommen. mehr
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die nach Niedersachsen versetzt werden möchten, müssen den Antrag bei ihrer zuständigen Dienststelle einreichen oder in ihrem jeweiligen Bundesland online erfassen. Ob Ihr Bundesland über ein Online-Antragsverfahren verfügt, erfahren Sie bei der Schulbehörde. mehr