Eltern/Erziehungsberechtigte
Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht ihrer Eltern. In Artikel 7 Absatz 2 des Grundgesetzes ist wiederum festgelegt, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Aus den sich durch das Grundgesetz verbrieften Rechten und Pflichten der Eltern einerseits und der Schule andererseits ergibt sich ein Spannungsverhältnis.
Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziel hat, lässt sich nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen, sondern ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Eltern und Schule verstehen sich mithin als Partner im Bildungsprozess. Für den partnerschaftlichen Umgang miteinander sieht das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten vor.
Die Erziehungsberechtigten werden durch die Lehrkräfte über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten an Elternsprechtagen oder in Einzelgesprächen unterrichtet. Auf Informationsveranstaltungen und Elternabenden erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen über die Grundsätze der schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts. Erziehungsberechtigte haben auch die Möglichkeit in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften in einzelnen Unterrichtsstunden zu hospitieren.
Ebenso werden die Erziehungsberechtigten an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen der einzelnen Schule über die kollektive Elternvertretung (Klassenelternschaften, Schulelternrat) und die Vertretung in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse) beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter auf verschiedenen Ebenen (Schule, Gemeinde, Kreis, Land) wahrgenommen. Durch eine Verknüpfung der verschiedenen Ebenen der Elternvertretungen wird sichergestellt, dass die Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Erziehungsberechtigten in der Schule nicht unbeachtet bleiben, sondern schließlich beim Landeselternrat in einem Gremium zusammenfließen, das aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten in der Lage ist, die Anregungen aufzugreifen und sich für ihre Realisierung auf Landesebene einzusetzen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frank Dettmer
Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover