Schülerinnen und Schüler
Es gibt an allgemein bildenden Schulen insgesamt 843.148 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 16.09.202), davon 788.037 an öffentlich und 55.111 an privaten Schulen.
An berufsbildenden Schulen gibt es insgesamt 249.573 Schülerinnen und Schüler (Stichtag 15.11.2020), davon 231.603 an öffentlichen und 17.970 an privaten Schulen.
Die Schülerinnen und Schüler wirken am Leben in der Schule und bei der Entscheidung über ihre eigenen Angelegenheiten im Schulbereich mit. Diese Mitwirkung ergibt sich aus dem Bildungsauftrag der Schule (§ 2 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz – NSchG).Die Schülerinnen und Schüler werden an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen der einzelnen Schule über die kollektive Schülervertretung (Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Schülerrat) und die Vertretung in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse) beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte Schülervertreterinnen und -vertreter auf verschiedenen Ebenen (Schule, Gemeinde, Kreis, Land) wahrgenommen. Durch eine Verknüpfung der verschiedenen Ebenen der Schülervertretung wird sichergestellt, dass die Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Schülerinnen und Schüler nicht unbeachtet bleiben, sondern schließlich beim Landesschülerrat in einem Gremium zusammenfließen, das aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten in der Lage ist, die Anregungen aufzugreifen und sich für die Realisierung auf Landesebene einzusetzen. Die Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrkräfte sind verpflichtet, auf die Bildung von Schülervertretungen (SV) hinzuwirken und diese bei ihrer Arbeit zu unterstützen. In den Schulen können sich die Schülerinnen und Schüler gemäß § 80 Abs. 6 NSchG unter den Lehrkräften eine Beraterin oder einen Berater wählen. Auf Ebene der Landesschulbehörde stehen ebenfalls SV-Beraterinnen und -Berater zur Verfügung, die die Aufgabe haben, die SV-Beraterinnen und -Berater an den Schulen sowie die Schülervertretungen zu beraten, fortzubilden und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Die ehrenamtliche Arbeit der Schülervertretungen geht jedoch noch weit über die Wahrnehmung ihrer kollektiven Mitwirkungsrechte hinaus. Sie bringen sich in Prozesse zur politischen Willensbildung ein, engagieren sich im kulturellen Bereich (z. B. Organisation von Schulbällen, musikalischen Veranstaltungen, Aufführungen von Theaterstücken), zeigen soziales Engagement (z. B. Organisation von Benefizveranstaltungen, Sammlungen für karitative Zwecke) und vieles mehr.
Weitere Informationen sind auch abrufbar auf der Homepage der Landesschulbehörde www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de unter Themen > Eltern & Schüler und unter Beratung und Unterstützung > Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.08.2002
zuletzt aktualisiert am:
09.05.2023