Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Die wichtigsten Informationen
Mit dem Schuljahr 2004/05 hat in Niedersachsen die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln begonnen. Alle öffentlichen Schulen bieten den Eltern und den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Damit gibt es die Möglichkeit, bei der Ausstattung mit Lernmitteln die Unterstützung der Schulen in Anspruch zu nehmen. Wer an dem Verfahren teilnimmt, kann eine spürbare Entlastung bei den Kosten für die Beschaffung der Lernmittel erreichen.
Der RdErl. d. MK v. 1.1.2013 "Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln" (SVBl. S. 30) steht zum Download zur Verfügung (siehe rechte Spalte). Insbesondere wird auf Nr. 2 Abs. 2 des Erlasses aufmerksam gemacht. Danach darf jedes Schulbuch maximal dreimal ausgeliehen werden, d. h. ein Halbjahresband maximal dreimal ein halbes Jahr oder ein Zweijahresband maximal dreimal 2 Jahre.
Hinweis für Schulen in freier Trägerschaft
Wenn eine Schule in freier Trägerschaft freiwillig eine entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln anbietet, ist sie urheberrechtlich nur dann abgesichert, wenn die Erlassvorgaben, die für die öffentlichen Schulen gelten, eingehalten werden, siehe RdErl. d. MK v. 1.1.2013 (mit Ausnahme der Nr. 6). Insbesondere sind insoweit die maximal dreimalige Ausleihe (Nr. 2 des RdErl.), der Entgeltrahmen (Nr. 4 des RdErl.) und die ausschließliche Verwendung für Zwecke der Ausleihe, einschließlich der mit dem Ausleihverfahren zusammenhängenden Ausgaben (Nr. 5 des RdErl.) zu beachten.
Es steht Schulen in freier Trägerschaft frei, ein eigenes Modell zu entwickeln und dann jeweils eine eigene Vereinbarung mit dem Verband Bildungsmedien e. V. unmittelbar zu verhandeln und abzuschließen, Kontaktdaten siehe ggf. SVBl. 1/2017 S. 3.
MustervordruckeMustervordrucke für die Abwicklung des Ausleihverfahrens werden seitens der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Schule oder an das für Sie zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB):
RLSB Braunschweig
Kurt-Schumacher-Straße 21
38102 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Telefon: 0531 - 484-3333
E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Postfach 110122
30856 Laatzen
Telefon: 0511-106-6000
E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach: 21 20
21311 Lüneburg
Telefon: 04131-15-2222
E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefon: 0541 77046-0
E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de
Bei Problemen mit dem Download wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Ansprechpartner beim Kultusministerium.
Artikel-Informationen