Qualitätsmerkmal 1.3: Akzeptanz
In einer demokratischen Gesellschaft ist Schule ein Teil des öffentlichen Lebens, an dem nicht nur die unmittelbar Beteiligten mitwirken, sondern auch das schulische Umfeld Anteil nimmt. Die Akzeptanz, die eine Schule in den jeweiligen Bezugsgruppen hat, drückt sich im Einverständnis mit den erzielten fachlichen und fachübergreifenden Leistungen der Schülerinnen und Schüler ebenso aus wie in der Wertschätzung der geleisteten erzieherischen Arbeit.
Die Identifikation aller Beteiligten mit der Schule sowie die Wahrnehmung als gemeinsamen Lern- und Lebensraum sind Zeichen für einen von Wertschätzung, Toleranz und Zuverlässigkeit geprägten zwischenmenschlichen Umgang, einer gesundheitsfördernden Atmosphäre von Sicherheit und Wohlbefinden, geregelten Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie motivierenden Lern- und Arbeitsbedingungen. Die positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ist Ausdruck eines vielfältigen, kulturell anregenden Schullebens sowie eines ansprechenden, einladenden Aufenthaltsortes.
Teilmerkmale:
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Bewertung der Ergebnisse
Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und fachübergreifenden Lernergebnisse sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv. -
Identifikation
Die Lehrkärfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten identifizieren sich mit ihrer schule und nehmen diese als gemeinsamen Lern- und Lebensraum wahr. -
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
Die Arbeit und das Erscheinungsbild der Schule werden von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.
Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:
Zusammenarbeit mit anderen Schulen