Qualitätsmerkmal 1.2: Bildungswege
Auf die Anschlussfähigkeit des Gelernten wird ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ziel ist, dass die Übergänge zwischen Bildungseinrichtungen ohne Brüche erfolgen und alle Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer kontinuierlichen Berufs- und Studienorientierung nach ihrem Schulabschluss ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten.
Teilmerkmale:
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Schullaufbahnen
Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den ihren individuellen Fähigkeiten und ihrer Entwicklung angemessenen Bildungsweg unter Eröffnung entsprechender Bildungsmöglichkeiten zielstrebig. -
Abschlüsse
Die Schülerinnen und Schüler erreichen den angestrebten Abschluss. -
Anschlussfähigkeit
Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung.
Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals: