Qualitätsmerkmal 1.1: Kompetenzen
Die Lehrpläne sowie die auf dieser Grundlage entwickelten fachbezogenen schuleigenen Arbeitspläne legen fest, welche fachbezogenen und fachübergreifenden Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Lernentwicklung in dem jeweiligen Fachunterricht erreicht haben sollen.
Neben dem Erwerb von gesicherten und miteinander vernetzten fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sind Erfolgskriterien schulischer Arbeit die Sicherung fachmethodischer und sprachlicher Kompetenzen, die Herausbildung von Lernstrategien und Arbeitstechniken sowie Medienkompetenzen, die Entwicklung ästhetisch-künstlerischer Kreativität sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen zur Entwicklung von Persönlichkeiten, die soziale Verantwortung übernehmen und Gemeinschaft mitgestalten.
Teilmerkmale:
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Fachbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler weisen bei der Bearbeitung von Aufgaben den Erwerb der verbindlich vorgegebenen fachbezogenen Kompetenzen nach. -
Fachübergreifende Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler wenden geeignete Lernstrategien und Arbeitstechniken an, gestalten ihren Arbeitsprozess eigenverantwortlich und nutzen Sprache und Medien sicher. -
Personale und soziale Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler zeigen Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft, übernehmen soziale Verantwortung und gestalten die Gemeinschaft mit.
Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:
Aufgaben und Ziele in den einzelnen Schulformen
- Grundschule
- Hauptschule
- Realschule
- Oberschule
- Kooperativen Gesamtschule
- Integrierten Gesamtschule
- Gymnasium
Kapitel "Bildungsbeitrag", "Erwartete Kompetenzen" der Kerncurricula der Fächer