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Qualitätsmerkmal 4.1: Schulprogramm

Im Schulprogramm legt die Schule in Grundsätzen fest, wie sie den Bildungsauftrag erfüllen will. Das Schulprogramm gibt darüber Auskunft, welches Leitbild und welche Entwicklungsziele die pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmen. Hierbei werden die Entwicklung zur inklusiven Schule, in der für alle Schülerinnen und Schüler des regionalen Umfelds ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang ermöglicht wird, die Zusammensetzung der Schülerschaft und die Struktur des regionalen Umfelds beachtet. Weiterhin enthält das Schulprogramm Aussagen über die Schritte zur Erreichung der angestrebten Ziele.

Gute Schulen schaffen durch geeignete Maßnahmen und Aktivitäten einen Lern- und Lebensraum, in dem Lernen in einer für alle Beteiligten förderlichen Umgebung möglich ist, die vielfältigen Begabungen aller Schülerinnen und Schüler gefördert und ihr Bildungswillen gestärkt, eine Kultur der Anerkennung und Akzeptanz verwirklicht, demokratische Teilhabe ermöglicht wird und Wertmaßstäbe u. a. für ein gesundheitsbewusstes Leben und nachhaltiges Handeln entwickelt werden können.

Teilmerkmale:

  • Leitbild
    Im Leitbild sind das gemeinsame pädagogische Ziel- und Werteverständnis sowie die Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Schülerschaft und des regionalen Umfeldes beschrieben.

  • Entwicklungsziele und Entwicklungsschwerpunkt
    Abgeleitet aus dem Leitbild sowie den identifizierten Stärken und Verbesserungsbereichen sind realistische Ziele und Schwerpunkte für die pädagogische Arbeit und die sonstigen Tätigkeiten der Schule bestimmt.

  • Maßnahmen und Aktivitäten
    Geeignete Maßnahmen und Aktivitäten der Zielerreichung sind vereinbart und in eine verbindliche Maßnahmenplanung umgesetzt.

Rechtliche Grundlagen des Qualitätsmerkmals:

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