Abschlüsse im Sekundarbereich I
Nach dem 10. Schuljahrgang können mit Ausnahme am Gymnasium und im Gymnasialzweig der Kooperativen Gesamtschule folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:
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der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,
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der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
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der Erweiterte Sekundarabschluss I.
Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
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der Hauptschulabschluss,
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der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen.
Am Gymnasium und im Gymnasialzweig der Kooperativen Gesamtschule findet am Ende des 10. Schuljahrgangs eine Versetzung statt.
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den jeweiligen Schuljahrgang einmal wiederholen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. In den Fächern des schriftlichen Prüfungsteils werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.
Rechtsvorschriften zu den Abschlussprüfungen und Abschlüssen Sek. I
AVO-Sek I Lesefassung, Stand 13.09.2023
(PDF, 0,20 MB)
Abschlussprüfungen 2025
(PDF, 0,16 MB)