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Schulanfang

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In der Grundschule sollen alle Kinder gemeinsam miteinander lernen

Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz beschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in der Grundschule auf pädagogisch angemessene Weise in einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang erfüllt werden. Dabei ist die Grundschule als erste Schulform entscheidend für die weitere Lernentwicklung und das Lernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der Kinder ausgehend, die Freude am Lernen zu erhalten und Interesse an Neuem zu entwickeln.

Sie als Erziehungsberechtigte können dazu beitragen, die Freude Ihres Kindes am Lernen zu erhalten, indem Sie die neue Lebenssituation mit Interesse und Zuneigung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind über die Schule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf das, was es dort Neues erfahren und lernen wird.


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