Abiturprüfung
Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgelegt. Für die schriftliche Prüfung werden in den meisten Fächern von der obersten Schulbehörde auf der Basis der Lehrpläne (Kerncurricula oder Rahmenrichtlinien), der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung und der fachbezogenen Hinweise landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt (Zentralabitur); in wenigen Fächern erfolgt die Aufgabenstellung dezentral. Mit der bestandenen Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK)
- Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung"
AVO-GOBAK (25.2.2021) und EB-AVO-GOBAK (1.9.2023)
(PDF, 0,85 MB)
AVO-GOBAK 2020 und EB-AVO-GOBAK 2018
(PDF, 0,95 MB)
AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK August 2016
(PDF, 0,97 MB)
Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung in Niedersachsen"
(PDF, 0,84 MB)
Wege zur Hochschulreife und Ablegung von Ergänzungsprüfungen
(PDF)
Nichtschülerprüfungen SEK II_AVO-WaNi (25.2.2021) und Ergänzende Bestimmungen (2018)
(PDF)
Nichtschülerprüfungen SEK II_AVO-WaNi 2020_EB-AVO-WaNi 2018
(PDF)
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