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Realschule

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung. Durch ein breites Fächerangebot bewirkt die Realschule bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für lebensnahe Sachverhalte. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig zu vollziehen. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen.

Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen. Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder für den Besuch des beruflichen Gymnasiums.

Neben der 2. Fremdsprache bietet jede Realschule in den Schuljahrgängen 9 und 10 im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule.

Berufsorientierende Maßnahmen werden als Praxistage an mindestens insgesamt 30 Schultagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schuljahrgang dienen sie u.a. der Vorbereitung auf die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung, den Kammern, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen und Praxiserfahrungen in Betrieben oder in anderen Einrichtungen sind Teil des fächerübergreifenden schulischen Konzepts zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen.

In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und Englisch oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang eine Differenzierung nach Fachleistungskursen durchgeführt werden.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Realschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Realschule" sowie durch fachbezogene Kerncurricula und Curriculare Vorgaben bestimmt.


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