Lehrpläne, allgemein bildende Schulen
Der Schulunterricht wird auf der Grundlage von Lehrplänen (Kerncurricula, Rahmenrichtlinien u. Curricularen Vorgaben) erteilt, die das Kultusministerium erlässt.
Für die Unterrichtsfächer der allgemein bildenden Schulen gibt es ca. 200 Lehrpläne. Im Schulverwaltungsblatt wird einmal jährlich die Liste der gültigen Lehrpläne veröffentlicht und angezeigt, welche Fächer überarbeitet werden.
Die Lehrpläne präzisieren den Bildungsauftrag, den das Schulgesetz in allgemeiner Form dem Schulwesen vorgibt. Sie präzisieren den Bildungsauftrag auch im Hinblick auf die Schulform, die durch entsprechenden Organisationserlass definiert ist. Einige der wichtigsten Eckdaten für die Entwicklung der rd. 160 Lehrpläne sind die Stundentafeln der Schulformen.
Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben, die zurzeit noch in Kraft sind, werden nach und nach durch Kerncurricula ersetzt werden.
Kerncurricula beschreiben fachbezogene Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler am Ende des Primarbereichs, des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II verfügen sollen. Sie konkretisieren die Ziele und Vorgaben für Schulformen und Schuljahrgänge (Bildungsstandards). Sie benennen die allgemeinen und fachlichen Ziele der einzelnen Unterrichtsfächer, bestimmen die erwarteten Lernergebnisse und legen die verbindlichen Kerninhalte des Unterrichts fest.
Die Lehrpläne haben mehrere Funktionen. Den Lehrkräften bieten sie einen verbindlichen Rahmen für die Unterrichtstätigkeit und Orientierungen für eigene Entscheidungen. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern geben sie Informationen darüber, welche Kompetenzen am Ende von bestimmten Schuljahrgängen erwartet werden. Für die Schulaufsicht bieten die Lehrpläne Anhaltspunkte für die Wahrnehmung der Fachaufsicht. Die Schulbuchverlage orientieren sich bei der Herstellung der Schulbücher recht genau an den geltenden Lehrplänen, weil sie damit die Chancen verbessern können, dass die Bücher für den Einsatz im Unterricht genehmigt werden.
Die Entwürfe für Kerncurricula werden von Kommissionen verfasst, die fast ausschließlich mit Lehrkräften besetzt sind. Vertreter der Hochschulen wirken fachlich und didaktisch beratend mit. Die Mitarbeiter des Kultusministeriums achten darauf, dass die Kerninhalte und die fachlichen Kompetenzen sich im Bereich dessen halten, was auch in anderen Bundesländern für erforderlich gehalten wird.
Bevor Kerncurricula erlassen werden, werden die Entwürfe in einem umfangreichen Anhörverfahren zur Diskussion gestellt, so dass alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte Stellung nehmen können. Besonderes Gewicht haben - den Bestimmungen des Schulgesetzes entsprechend - die Voten des Landeselternrates und des Landesschulbeirates. Vor der Inkraftsetzung informiert die Kultusministerin den Landtag; der Kultusausschuss kann sich mit neuen Kerncurricula befassen.
Priorisierung - Regelungen zur Umsetzung der Kerncurricula in den Schuljahren 2021/22 bis 2024/25 für die Schuljahrgänge 1 bis 10, Erlass v. 14.7.2021
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