Landeselternrat (siehe § 169 Nieders.Schulgesetz)
Als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler aller Schulfomen wird beim Kultusministerium ein Landeselternrat (LER) gebildet. Die Mitglieder werden von Kreis- und Stadtelternräten aus ihrer Mitte gewählt. Der LER hat gegenüber dem Ministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte. mehr