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Beiräte

Landeselternrat (siehe § 169 Nieders.Schulgesetz)

Als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler aller Schulfomen wird beim Kultusministerium ein Landeselternrat (LER) gebildet. Die Mitglieder werden von Kreis- und Stadtelternräten aus ihrer Mitte gewählt. Der LER hat gegenüber dem Ministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte. mehr

Landesschülerrat (siehe § 170 Nieders. Schulgesetz)

Die Hauptvertretung aller Schüler beim Kultusministerium ist der Landesschülerrat. Hierin sind alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 vertreten. Die Mitglieder werden von der Kreis- und Stadtschülerräten gewählt. mehr

Landesschulbeirat (siehe § 171 Nieders. Schulgesetz)

Beim Kultusministerium wird ein Landesschulbeirat gebildet, in dem die am Schulwesen unmittelbar beteiligten Gruppen und die mittelbar beteiligten Einrichtungen und Verbände zusammenwirken. mehr

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