Landesschulbeirat (siehe § 171 Nieders. Schulgesetz)
Beim Kultusministerium wird ein Landesschulbeirat gebildet, in dem die am Schulwesen unmittelbar beteiligten Gruppen und die mittelbar beteiligten Einrichtungen und Verbände zusammenwirken.
Der Landesschulbeirat besteht aus sechs Lehrkräften, sechs Erziehungsberechtigten, sechs Schülerinnen oder Schülern, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft, der Hochschulen und eines Dachverbandes der Erwachsenenbildung, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Kirchen, je drei Vertreterinnen oder Vertretern der Schulträger sowie der Organisationen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerverbände, einer gemeinsamen Vertreterin oder eines gemeinsamen Vertreters des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinde von Niedersachsen und des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Freien Humanisten Niedersachsen, der islamischen Glaubensverbände und der Alevitischen Gemeinde Deutschland und zwei Vertreterinnen oder Vertretern kommunaler Ausländerbeiräte.
Der Landesschulbeirat hat gegenüber dem Kultusministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte; insbesondere wirkt er bei allen allgemeinen Fragen mit, die für das Schulwesen von grundsätzlicher Bedeutung sind.